INTERNATIONALER TAG DES LEGATES
Der Internationale Tag des Legates, das jedes Jahr am 13. September stattfindet, ist für Just for Smiles eine Gelegenheit, die Menschen an die Bedeutung von Vermächtnissen zu erinnern, um die Kontinuität und Nachhaltigkeit der Finanzierung seiner Aktivitäten zu gewährleisten. Spendern können zwischen drei Arten von Vermächtnissen wählen:
(I) das besondere Vermächtnis, bei dem der Spender einen oder mehrere bestimmte Vermögenswerte vermacht.
(II) das Universalvermächtnis: In Ermangelung von Erben mit Vorbehaltsrechten ist es möglich, Just for Smiles das gesamte oder einen Teil des in einem Nachlass verbleibenden Vermögens zu vermachen.
(III) Restvermächtnis: Der Erblasser bestimmt Just for Smiles als Begünstigten der Vermögenswerte, die nach dem Tod des Erstbegünstigten des Vermächtnisses verbleiben, nach Abzug der gesetzlichen Rücklagen, der Kosten und anderer möglicher Vermächtnisse.
Für weitere Informationen empfiehlt Just for Smiles, sich an einen Fachmann, z. B. einen Notar, zu wenden, um sicherzustellen, dass das Legate tatsächlich den Willen seines Verfassers widerspiegelt, aber auch um zu überprüfen, ob es den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Auf praktischer Ebene ist es wichtig, den vollständigen Namen und die Adresse des Begünstigten anzugeben – in diesem Fall: die Stiftung Just for Smiles, Route de Lucens 143, 1527 Villeneuve.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.